CDU Stadtverband Diepholz

CDU und FDP schlagen Sonderprogramm „Diepholzer GUTscheine“ vor

Fraktionen beantragen kreative Hilfe für Gewerbe vor Ort

 

Die Corona-Pandemie bringt viele soziale, persönliche und gesundheitliche Härten, welche die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Diepholz bewältigen müssen. Die Fraktionen der CDU und FDP richten daher einen Antrag an die Verwaltung und fordern ein umfassendes Sonderprogramm „Diepholzer Gutscheine“.

 

Inhalt des Sonderprogramms ist die Bereitstellung von Gutscheinen, die bei Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistern und Gastronomiebetrieben im Diepholzer Stadtgebiet, die durch die Corona-Pandemie ihre Geschäftsräume schließen mussten, unkompliziert eingelöst werden können (ausgenommen werden sollen Discounter, Fastfood Ketten, Verbrauchermärkte, Tabakverkauf, Alkohol und E-Zigaretten, Casinos, Tankstellen, Wettbüros und Shischa Bars). Die Gutscheine sollen durch die Verwaltung erstellt und anschließend an die Bürger der Stadt Diepholz verschickt werden. Der Gutscheinwert soll nach Auffassung der Fraktionen 10€ betragen und an Bürgern nach Vollendigung des 16.Lebensjahres zur Verfügung stehen. Ein Schreiben zur Erklärung der Aktion soll ferner beigelegt werden.

 

„Durch die Aktion „Diepholzer Gutscheine“ möchten wir die Betriebe und Dienstleister vor Ort unterstützen und alle Bürgerinnen und Bürger ebenfalls zur Unterstützung ermutigen. Durch den gemeinsamen Anreiz können die Umsätze in der Stadt Diepholz weiter angekurbelt und ein Zeichen der Unterstützung gesendet werden,“ erklären Wilhelm Paradiek und Wilhelm Reckmann. 

 

„Gerade in der derzeitigen Situation, in der wir das Förderprogramm der Innenstadtsanierung erfolgreich in die Startlöcher bringen, erfordert es in diesem für die Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Branchen besondere Maßnahmen. Das Gutscheinprogramm ist dabei eine unkonventionelle und unbürokratische Maßnahme, die unserem Einzelhandel helfen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die Lust auf Einkaufen vor Ort steigern kann,“ so Bärbel Schmitz.

 

Nach Auffassung der Stadtratsfraktionen der CDU und der FDP sollen die notwendigen Mittel außerplanmäßig und somit neben den bereits verplanten Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. Eine Umwandlung von bereits eingeplanten Mitteln der Wirtschaftsförderung sei laut Mitteilung der Fraktionen nicht vorgesehen, um Unternehmen und Betriebe im Jahresverlauf wie geplant bei Erweiterungen und Neuansiedlungen unterstützen zu können. Ferner sollen die noch verfügbaren Mittel der Wirtschaftsförderung den existenziell bedrohten Unternehmen auf Antrag kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Bewilligungen fallen in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.