Bericht aus Berlin
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff hat sich in dieser Woche den Bundestagsfraktionen von CDU/
Wir wollen die Bundesrepublik zur Bildungsrepublik machen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben deshalb ein gemeinsames Förderprogramm zur Verbesserung der Studienbedingungen beschlossen. Hierfür wird die Bundesregierung bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro bereitstellen. Mit der Erhöhung des BAföGs und einem Stipendiengesetz wollen wir dafür sorgen, dass niemand aus finanziellen Gründen am Studium gehindert und gute Leistung im Studium belohnt wird.
Die Unsicherheit um die Zukunft der Jobcenter (ARGEN) findet endlich ein Ende: In zwei neuen Gesetzen werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die Voraussetzungen zur Neuorganisation und Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen geschaffen. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen hierfür zur Verabschiedung an. Danach arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können weitere Optionskommunen zugelassen werden. Allerdings werden mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen Jobcenter sein und höchstens ein Viertel (maximal 110) Optionskommunen. Zusätzlich werden die Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene verbessert.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation soll auch das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz beitragen, das in erster Lesung beraten wird. Es enthält verschiedene Regelungen, welche der Sicherung oder Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten dienen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.
Mit dem zur Verabschiedung anstehenden Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Eine entsprechende Verkürzung gilt auch für den Zivildienst. Die Neuregelung tritt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende in Kraft, die ihren Dienst ab 1. Juli 2010 antreten.
In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon beschließen. Das Bundestagsmandat soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden, wobei die personelle Obergrenze von 800 auf 300 Soldaten abgesenkt wird. Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan sowie an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur soll bis zum 15. August 2011 verlängert werden, um weiterhin zur Sicherheit vor Ort beizutragen. Die personelle Obergrenze bleibt bei 75 Soldaten bestehen bzw. wird von 250 Soldaten auf 50 reduziert.